Schützenzeitung
Die Tiroler Schützenzeitung versteht sich als Mitteilungsblatt des Bundes der Tiroler Schützenkompanien (BTSK), des Bundes der Beyrischen Gebirgsschützen (BBGS), des Südtiroler Schützenbundes (SSB) und des Welschtiroler Schützenbundes (WTSB).

Redaktionsschluss ist der jeweils letzte Tag der Monate Februar, April, Juni, August, Oktober und Dezember.
Beiträge für die Schützenzeitung können gerne an folgende Adresse gesendet werden: zeitung@tiroler-schuetzen.at

tszkopfweb

Als verantwortlicher Schriftleiter im Sinne des Pressegesetzes fungiert Hartmuth Staffler.
Schriftleiter SSB: Mjr. Walter Kofler
Schriftleiter BTSK: Mjr. Alexander Haider
Schriftleiter BBGSK: Hptm. Hans Baur
Eigentümer und Herausgeber: Bund der Tiroler Schützenkompanien und Südtiroler Schützenbund

Redaktionsschluss ist der jeweils letzte Tag der Monate Februar, April, Juni, August, Oktober und Dezember.
Beiträge für die Schützenzeitung können gerne an folgende Adresse gesendet werden: zeitung@tiroler-schuetzen.at

Für Beiträge in der TSZ gelten einige wichtige Regeln, die zwingend eingehalten werden müssen. Die eingesandten Artikel müssen aktuell und von allgemeinem Interesse für alle Schützen der Alpenregion sein. Beispielhaft erwähnt, können Berichte über eine „normale" Fronleichnamsprozession, ein Kompanietörggelen, „normale“ Jahreshauptversammlungen ohne besondere außertourliche Ereignisse oder ein Preiswatten nicht berücksichtigt werden. Ehrung für Langjährige Mitgliedschaft werden gesammelt dargestellt.
Für Beiträge gelten folgende Richtlinien:

  • Kompanieberichte: max. 1.500 Anschläge (inkl. Leerzeichen)
  • Bezirks- bzw. Bataillonsberichte: max. 1.700 Anschläge (inkl. Leerzeichen)
  • Marketenderinnen & Jungschützen: max. 1.500 Anschläge (inkl. Leerzeichen)
  • Totengedenken (Sterbedatum angeben): max. 500 Anschläge (inkl. Leerzeichen)
  • Leserbriefe: max. 1.500 Anschläge (inkl. Leerzeichen)
  • Gratulationen: max. 500 Anschläge (inkl. Leerzeichen)
  • Die Texte sind als editierbare Dokumente (Word-Datei) einzusenden.
Allgemeiner Hinweis zu den Texten: Die Schriftleitung ist nicht dazu da, aus einzelnen Textphrasen einen Bericht zusammenzustellen. Die eingereichten Texte sind als abgeschlossene Medieninformationen auszuformulieren, welche sich auf die wesentlichen Aspekte der zu kommunizierenden Inhalte fokussieren (Fragestellung: Was möchte ich kommunizieren?) Generell gilt als Leitsatz, besser ein einfacher, kurzer und prägnanter Text als ein ausschweifend und geschwollen formulierter „Roman“.
Bei den Gratulationen können aus Platzgründen nur Jubilare ab dem 60. Lebensjahr berücksichtigt werden. Bei den Schützenhochzeiten werden nur die Namen des Brautpaares, das Hochzeitsdatum und die Stammkompanie angegeben.
Bei allen Artikeln sind immer die Namen der Verfasser anzugeben. Diese bitten wir um Verständnis, wenn Beiträge sinngemäß gekürzt werden. Aus Aktualitätsgründen werden Berichte über Ereignisse, die schon längere Zeit zurückliegen nicht berücksichtigt.
Ein guter Bericht lebt von Aussagekräftigen Fotos. Hier gilt besonders zu beachten:
  • Auflösung von min. 300 dpi oder 500 KB. (Achtung WhatsApp Fotos sind oft unzureichend)
  • Angabe des Fotografen bzw. Abklärung der Erlaubnis zur Verwendung
  • Angabe einer aussagekräftigen Bildunterschrift
  • Querformat (Ausnahme „wir gedenken“) und Fotos in Tracht bevorzugt