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Telfs
14:00 Bataillonsfest Hörtenberg 2024 in Inzing
Margarethen-Medaille
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Auszeichnungen (c) BTSK
Im Jahre 2013 wurde anlässlich der 650-Jahr- Feiern Tirol zu Österreich und in Erinnerung an Margarethe von Tirol diese Auszeichnung neu geschaffen.
Diese besondere Anerkennung für Frauen soll die besondere Verbindung zum Schützenwesen und das oftmals stille Wirken würdigen.
1. Zweck der Auszeichnung:
Frauen und Fahnenpatinnen haben in unseren Kompanien, Bataillonen (Talschaften) usw. eine besondere Stellung. Sie tragen keine Kompanietracht, sind aber durch verschiedenste Tätigkeiten und freiwillig übernommene Aufgaben wichtige Bindeglieder in den Kompanien bzw. Teilorganisationen des BTSK. Als besondere Anerkennung für dieses Engagement ist diese Auszeichnung vorgesehen. Die Verleihung hat durch den Landeskommandanten oder einem von ihm bestellten Vertreter in würdiger Form zu erfolgen.

2. Der Antrag ist von der jeweiligen Gliederung entsprechend zu begründen. Für diese besondere Ehrung ist kein Zeitrahmen vorgesehen (z.B. kann bei der Übernahme einer Fahnenpatenschaft diese Auszeichnung sofort verliehen werden).

3. Die Trägerinnen der Margarethen-Medaille sind darauf hinzuweisen, dass das Tragen dieser Auszeichnung zu besonderen Anlässen wie Prozessionen, Schützenfesten und dergleichen auf der privaten Tracht oder dem Festtagskleid nicht nur möglich, sondern erwünscht ist, um eine weiterhin bestehende Verbundenheit mit dem Tiroler Schützenwesen zu dokumentieren.


Richtlinien für die Vergabe von Langjährigkeits- und Verdienstmedaillen sowie Ehrenfunktionen

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Formulare zum Ausdrucken

Autor: Röck Hartwig
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